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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

„Fewo Bayerwald“ vermietet durch die Gemeinschaft:

Matthias Paar

Möhringer Straße 1870178 Stuttgart

Birgit Möllentin

Sudetenstraße 22

94227 Zwiesel 

inna GmbH

Sudetenstraße 22

94227 Zwiesel 

Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Ferienapartments zur Beherbergung, sowie alle weiteren, für den Gast erbrachten Leistungen durch den Gastgeber. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den weiteren Bestimmungen dieses Vertrages.

 

Anreise
Anreise am Tag des Reisebeginns ab 15.00 Uhr / Abreise am Abreisetag bis 10.00 Uhr. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 24.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Sonderwünsche und Nebenabreden
Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere sind in einigen Apartments nach Anfrage gestattet. Art und Größe der Haustiere sind anzugeben.

Bezahlung
Der Buchungsvertrag erhält mit Eingang der Zahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Zahlung des gesamten Betrages ist per Vorkasse innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen vor Anreise zur Zahlung fällig und kann bei Buchung mit den angebotenen Zahlungsdiensten beglichen werden. Bei Lastminute-Buchungen mit weniger als sieben Tagen bis zur Anreise wird die Zahlung sofort per Vorkasse fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Bei Zahlungsverzug kann der Gastgeber ab dem Anreisetag die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens seitens des Gastgebers ist vorbehalten.

Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens unter Abzug ersparter Aufwendungen verpflichtet:

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  • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung

  • vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung

  • vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises

  • vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises.

 

Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Eine Aufrechnung kann nur gegen unstreitige und rechtskräftige Forderungen des Gastes erfolgen.


Eine (anteilige) Rückzahlung des Schadens aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

 

Pflichten des Gastgebers
Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast in der gebuchten Zeit das gebuchte Apartment oder ein gleichwertiges Apartment der von dem Gast gebuchten Kategorie bereitzustellen.

Dem Gastgeber steht es frei, ein Apartment höherer Qualität bereitzustellen, ohne dass es einer Zustimmung des Gastes bedarf.

Bei schuldhafter Nichtbereitstellung eines Ferienapartments ist der Gastgeber dem Gast gegenüber zum Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Beherbergungsentgelts verpflichtet, sofern dieses bereits entrichtet wurde.

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Stellt der Gastgeber dem Gast einen Stellplatz  zur Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob diese Zurverfügungstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Für etwaige Schäden übernimmt der Gastgeber keine Haftung.

 

Verpflegung
Der Gast verpflegt sich während seines Aufenthalts im Ferienapartment selbst. Vom Gastgeber wird keine Verpflegung bereitgestellt.

Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienapartment, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienapartment und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort an den Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

 

Verwahrung von Sachen des Gastes
Der Gastgeber bewahrt gefundene Sachen des Gastes eine Woche lang auf. Der Gastgeber haftet jedoch nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit bei dem Gastgeber herauszuverlangen. Der Gastgeber hat dem Gast die gefundene Sache herauszugeben, wenn der Gast sein Eigentum an der gefundenen und veräußerten Sache zweifelsfrei nachweist. Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des Gastes. Nach Ablauf von einer Woche darf der Gastgeber die Sachen vernichten.

Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

Im Meldescheinformular verarbeiten wir Daten auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:

  • Privatanschrift Datenverarbeitung aufgrund § 30 (4) S.1 BMG mit Speicherdauer ein Jahr.

  • Privatanschrift und Rechnungsadresse: Datenverarbeitung aufgrund Art. 6 (1) b), c) DSGVO mit Speicherdauer für 10 Jahre nach § 147 (3) AO und § 257 (4) HGB.

  • Datenschutzrechtliche Einwilligung zu freiwilligen Angaben“: Datenverarbeitung aufgrund Art. 6 (1) a) DSGVO mit Speicherdauer bis zum Widerruf der Einwilligung, wenn keine andere Speicherdauer angegeben wurde.


Ihnen stehen weiterhin alle Rechte gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu. Um Ihre Rechte aus der Datenschutzgrundverordnung geltend zu machen, können Sie uns wie folgt kontaktieren: info@fewo-bayerwald.com


Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden oder Schlüsselverlust haftet der Mieter in vollem Umfang.

Kaution
Eine Kaution von 250 Euro pro Apartment ist spätestens bei Ankunft zu bezahlen.

Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. 

 

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgebers.

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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